Was tun, wenn Eltern pflegebedürftig werden?
Wenn der Zeitpunkt kommt, an dem Ihre Mutter oder Ihr Vater pflegebedürftig wird, sind Sie als Sohn oder Tochter besonders gefordert. Oft prägen dann Angst, Unsicherheit und viele Entscheidungen den Alltag. Hier möchten wir Ihnen einige Informationen und Tipps geben, wie Sie diese Situation für Ihre Eltern und auch für sich selbst dennoch positiv gestalten können.
Die ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit
Älter werden und auch Krankheiten bedeuten nicht unbedingt, dass Ihre Eltern pflegebedürftig sind. Es sind vielmehr einzelne Anzeichen, die auf einen Pflegebedarf hinweisen. Diese können sowohl körperliche wie auch geistige Veränderungen sein. Bei den körperlichen Anzeichen sind es nachlassende Mobilität, Schwierigkeiten bei täglichen Tätigkeiten wie Körperpflege oder Essen oder auch Stürze. Die geistigen Anzeigen sind oft Vergesslichkeit, Verwirrtheit und Orientierungsprobleme. Achten Sie auch auf unerklärliche Verletzungen oder Veränderungen im Verhalten Ihrer Eltern. Sollten Sie eine oder mehrere dieser Veränderungen feststellen, benötigt die Person möglicherweise Unterstützung. Dann ist es an Ihnen, rechtzeitig die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und die optimale Pflege sicherzustellen.
Erste Schritte bei Pflegebedürftigkeit
Sobald Sie Anzeichen einer Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern bemerken, sollten Sie die ersten Schritte zur richtigen Unterstützung einleiten. Dabei ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig, um den Übergang zur bestmöglichen Pflege zu sichern.
1. Sprechen Sie mit Ihren Eltern
- Sprechen Sie einfühlsam und offen mit Ihren Eltern
- Klären Sie ihre Bedürfnisse und Wünsche ab
- Besprechen Sie mögliche Unterstützungsmassnahmen
2. Arztbesuche und medizinische Beurteilungen
- Vereinbaren Sie einen Arzttermin zur umfassenden Untersuchung
- Lassen Sie einen medizinischen Bericht über den Gesundheitszustand erstellen
- Sie erhalten eine Diagnose und mögliche Behandlungsmöglichkeiten
3. Medizinische Unterlagen
- Sammeln und ordnen Sie alle medizinischen Berichte und Dokumente
- Erstellen Sie einen übersichtlichen Ordner oder eine digitale Ablage
- Aktualisieren Sie die Unterlagen und Befunde regelmässig
Diese ersten Schritte helfen Ihnen, Klarheit über die Entwicklung des Gesundheitszustandes Ihrer Eltern zu gewinnen und die nächsten Schritte gezielt anzugehen.
Die täglichen Herausforderungen
Der Alltag mit pflegebedürftigen Eltern wird Sie als pflegende Person vor neue Herausforderungen stellen, die auch eine Belastung sein können. Doch Sie müssen nicht alle Aufgaben allein bewältigen. Es gibt heute viele Einrichtungen und Personen, die Unterstützung anbieten, von professionellen Pflegediensten über Pflegeberatung bis hin zu Angehörigengruppen.
Welches ist die richtige Betreuung?
Die Betreuung Ihrer Eltern kann zu Hause stattfinden oder in einem Pflegeheim. Hier sind einige Aspekte, die dabei wichtig sind.
Die Pflege zu Hause
Viele ältere Menschen möchten auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben. Das ist bis zu einem gewissen Grad auch möglich. So kann ein Pflegedienst stundenweise im Alltag helfen. Und wenn Sie selbst die Pflege Ihrer Eltern übernehmen, erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei einer Spitex-Organisation.
Die Pflege im Pflegeheim
In gewissen Fällen ist die Unterbringung in einem Pflegeheim unerlässlich. Dann jedoch ist die Auswahl der richtigen Einrichtung entscheidend. Treffen Sie eine Auswahl an Kriterien, die Ihnen besonders wichtig sind und besuchen Sie die Pflegeheime persönlich.
Finanzielle Aspekte der Pflege
Spitex als ambulante Pflege
Vielleicht können oder wollen Sie Ihre Eltern selbst pflegen. In diesem Fall kann es sich lohnen, sich bei einer Spitex-Organisation wie pflegehero anstellen zu lassen. Hier erhalten Sie einen Brutto-Stundenlohn von 36 bis 42 Franken für die sogenannte Grundpflege – also zum Beispiel Hilfe beim Aufstehen, Ankleiden, Waschen und ähnlichen Unterstützungen.
Betreuungsgutschriften
Bei der persönlichen Betreuung Ihrer Eltern haben Sie die Möglichkeit, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons Betreuungsgutschriften zu beantragen. Diese Gutschriften werden nicht ausbezahlt, jedoch Ihrer Altersrente angerechnet. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Webseite www.ahv-iv.ch.
Betreuungszulagen
In einigen Kantonen und Gemeinden erhalten pflegende Angehörige auch pauschale Zulagen. Die Kriterien dafür und die Höhe der Bezugsdauer sind jedoch nicht einheitlich geregelt. In der Regel wird eine Mindestanzahl an Pflegestunden vorausgesetzt, und die Entschädigung wird täglich berechnet. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.
Pflegeversicherung und Krankenkasse
Die Schweiz kennt keine gesetzliche Pflegeversicherung. Die Schweizer Krankenkassen zahlen im Pflegefall normalerweise pflegerische Sachleistungen, jedoch keine Geldleistungen. Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern
In der Schweiz gibt es eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Eltern nach der sogenannten Verwandtenunterstützungspflicht Art. 328 ZGB. Diese tritt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen in Kraft. Dazu gehören:
- Einkommen, Rente und Ergänzungsleistungen zur AHV & IV reichen nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu bezahlen.
- Es besteht ein Verwandtschaftsverhältnis. Anspruch besteht dabei nur für Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern, jedoch nicht für Geschwister und entfernte Verwandte.
- Die unterhaltspflichtige Person lebt in günstigen Verhältnissen/li>
- Es besteht keine weitere Unterhaltspflicht
Falls die Ressourcen der Familie nicht ausreichen, kann Sozialhilfe für die Kosten der Pflege in Anspruch genommen werden.
Die emotionale Seite der Pflege
Wenn Sie sich als Sohn oder Tochter plötzlich mit der Pflege Ihrer Eltern auseinandersetzen müssen, sind Angst und Unsicherheit ganz normale emotionale Begleiter. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch auf Ihre eigenen psychischen Grenzen achten. Wir empfehlen Ihnen, mit der Familie und mit Freunden darüber zu sprechen und wenn nötig Hilfe von aussen zu holen.
Denken Sie an die Patientenverfügung
Im Fall einer schweren Erkrankung älterer Menschen ist eine Patientenverfügung zentral. Mit dieser legen Ihre Eltern fest, welche medizinischen Massnahmen ergriffen werden sollen, falls Ihre sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Eine Patientenverfügung sollte erstellt werden, auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Sie ersparen sich selbst und Ihren Eltern unter Umständen schwierige Situationen. Zum Zeitpunkt der Verfassung muss die betroffene Person urteilsfähig sein. Gehen Sie das Thema Patientenverfügung also rechtzeitig an. Mehr Informationen und ein Muster zum Ausdrucken finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter www.ch.ch/gesundheit/patientenverfügung.