Die Basis für die Entlöhnung sind die von den pflegenden Angehörigen erbrachten und von uns mit den Krankenversicherungen abgerechneten Grundpflegeleistungen. Die von den Krankenkassen akzeptierte Bedarfsabklärung beinhaltet die Eckdaten der zu leistenden Grundpflege. Der Brutto-Stundenlohn beträgt CHF 36-42.–. Zusätzlich zum Bruttolohn bezahlen wir auch Samstags- und Sonntagszulagen. Dieser Betrag beinhaltet sämtliche gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen.
Als Massnahmen der Grundpflege gelten nach Art. 7 Abs. 2 lit. c der Krankenpflege-Leistungsverordnung, (KLV) die Hilfe und Unterstützung bei pflegebedürftigen Personen für Tätigkeiten, die sie nicht selbst ausführen können, wie z.B.: Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten und Lagern, Bewegungsübungen und Mobilisieren, Dekubitusprophylaxe und Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut und Hilfe bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken.