So unterstützen wir Familien mit einem Kind im Autismus-Spektrum.
Finanzielle Sicherheit
Sie werden bei pflegehero angestellt und erhalten für die anerkannte Grundpflege Ihres Kindes einen Bruttolohn von CHF 36 bis 42 pro Stunde, inklusive Sozialversicherungen sowie Samstags- und Sonntagszulagen. Der Pflegehelferkurs wird von uns vergütet. Bei Ferien oder Krankheit organisieren wir eine Vertretung.
Begleitung zu Hause
Unsere diplomierten Pflegefachpersonen besuchen Sie regelmässig zu Hause. Gemeinsam schauen wir auf den Pflege- und Unterstützungsbedarf Ihres Kindes und besprechen Veränderungen, Fragen und schwierige Situationen aus Ihrem Alltag. Wir hören zu, nehmen Ihre Beobachtungen ernst und helfen Ihnen, Situationen einzuordnen. Telefonisch sind wir jederzeit für Sie da.
Dokumentation und Krankenkasse
Nicht jeder Pflegebedarf ist von aussen sichtbar. Unsere Pflegefachpersonen erfassen die relevanten Beobachtungen und dokumentieren den Pflegebedarf nachvollziehbar. Die Abwicklung mit der Krankenkasse übernimmt pflegehero.
So erhalten Sie Lohn und Unterstützung bei pflegehero
1. Voraussetzungen
Sie sind volljährig und pflegen Ihr Kind dauerhaft. Als Pflege gilt die Unterstützung bei Körperpflege, Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Toilettengang oder Lagerung, auch in der Nacht. Ihr Kind wohnt in einem unserer Bewilligungskantone (siehe Fragen und Antworten).
2. Pflegebedarf abklären
Eine diplomierte Pflegefachperson besucht Sie zu Hause und erfasst den Pflegebedarf Ihres Kindes. Viele Eltern leisten täglich mehr als klassische Betreuung: Sie leiten jeden Schritt an, bereiten Übergänge vor und begleiten durch schwierige Situationen. Wir schauen genau hin, was davon als Pflege anerkannt werden kann. Der Bedarf wird alle drei Monate und bei Veränderungen neu beurteilt.
3. Vertrag und Lohn
Sie unterzeichnen den Arbeitsvertrag und erhalten für die anerkannten Pflegestunden einen Bruttolohn von CHF 36 bis 42 pro Stunde, inklusive Sozialversicherungen sowie Samstags- und Sonntagszulagen.
4. Begleitung
Pflege zu Hause soll das Familienleben stabilisieren, nicht verkomplizieren. Wir besuchen Sie regelmässig, sind telefonisch erreichbar und organisieren bei Ferien oder Krankheit nach Möglichkeit eine Vertretung, damit die Pflege Ihres Kindes gesichert bleibt.
Gut zu wissen: Was als Pflege gilt und was nicht
Nicht jede Begleitung oder Betreuung gilt automatisch als abrechenbare Pflege. Entscheidend ist die konkrete Unterstützung bei anerkannten Pflegetätigkeiten wie Körperpflege, Essen, An- und Auskleiden oder Toilettengang. Was in Ihrer Situation anerkannt werden kann, klärt eine Pflegefachperson bei Ihnen zu Hause.
Beaufsichtigung, Betreuung und Haushalt gehören nicht dazu. Dafür gibt es bei Kindern mit erheblichem Hilfebedarf die Hilflosenentschädigung und den Intensivpflegezuschlag der IV. Wir sagen Ihnen offen, was wohin gehört, und verweisen Sie bei Bedarf an die richtige Stelle.
Pädagogische Massnahmen wie Bildkarten, feste Abläufe oder Wahlmöglichkeiten können die Pflege ergänzen, die Selbstständigkeit Ihres Kindes fördern und den Familienalltag entlasten.
Fragen und Antworten
Wie alt muss mein Kind sein?
Entscheidend ist der dauerhafte Bedarf an Grundpflege, nicht die Diagnose oder das Alter allein. Ab welchem Alter eine Anstellung sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.
In welchen Kantonen ist eine Anstellung möglich?
Aktuell in den Kantonen AG, ZH, BE, BS, BL, LU, SH, SO, ZG, SG und SZ. Massgebend ist der Wohnsitz Ihres Kindes.
Krankenkasse oder IV: Was ist der Unterschied?
Die anerkannte Grundpflege wird über die Grundversicherung der Krankenkasse und die kantonale Restfinanzierung abgerechnet. Betreuung und Beaufsichtigung fallen unter die Hilflosenentschädigung und den Intensivpflegezuschlag der IV. Beides kann nebeneinander bestehen.
Wie hoch ist der Lohn?
CHF 36 bis 42 brutto pro Stunde, inklusive Sozialversicherungen sowie Samstags- und Sonntagszulagen. Bezahlt werden die anerkannten Pflegestunden. Erfahrungsgemäss verdienen unsere pflegenden Angehörigen rund CHF 38.25 pro Stunde.
Brauche ich einen Pflegehelferkurs?
Ja. Sie müssen ihn spätestens 1 Jahr nach der Anstellung absolvieren. Wir vergüten Ihnen die Kurskosten.
Wie lange dauert es bis zur ersten Lohnzahlung?
Nach dem Erstgespräch folgt die Abklärung bei Ihnen zu Hause. Sobald die Krankenkasse die Pflegeleistungen anerkannt hat, beginnt die Anstellung. In der Regel dauert das 4 bis 6 Wochen.
Wir haben bereits Kinderspitex. Geht das trotzdem?
Ja. Die Anstellung als pflegende Angehörige ergänzt bestehende Leistungen. Wir stimmen uns mit der Kinderspitex ab, damit keine Leistungen doppelt verrechnet werden.
Was geschieht mit meinen Angaben?
Ihre Angaben verwenden wir nur für die Kontaktaufnahme und die Abklärung. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Datenschutzerklärung
Ihre Ansprechpersonen
Cyrill Bischoff
Sozialpädagoge HF, Fachpartner Autismus
Eltern von Kindern im Autismus-Spektrum leisten jeden Tag viel, das von aussen niemand sieht. Ich helfe dabei, Alltagssituationen einzuordnen und passende Hilfen zu finden.
Chanel Wendt
Pflegedienstleitung
Bei der Abklärung zu Hause schauen wir genau hin, welche Unterstützung Ihr Kind täglich braucht. So wird sichtbar, was als Pflege anerkannt werden kann.
Lohnanspruch prüfen: Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation.
Kostenlos, unverbindlich, persönlich. Eine Fachperson meldet sich innert einem Arbeitstag bei Ihnen.